Newsletter März 2018 – Promillegrenze für Radfahrer

Auch Radfahrer unterliegen einer Promillegrenze im Straßenverkehr. Die Grenze ab wann eine totale Fahruntüchtigkeit vorliegt, liegt in Bayern bei 1,6 Promille. Hat ein Radfahrer einen höheren Wert, muss er auch ohne Unfallfolgen mit einem Verfahren wegen Trunkenheit rechnen. Bei einem Verkehrsunfall macht sich der Radfahrer bereits ab 0,3 Promille strafbar. Der Führerschein kann entzogen werden. Die Wartezeit den Führerschein erneut zu bekommen dauert mindestens 6 Monate und es kann auch eine MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) – auch bekannt als der „Idiotentest“ – verordnet werden. Diese ist auch nicht ganz günstig, mindestens 350€ müssen aus eigener Tasche gezahlt werden. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, soll die Finger von Alkohol, Medikamenten und Drogen lassen!