Ein Trend der bei Jugendlichen und sogar Kindern zur Zeit besonders hip ist, sind E-Zigaretten und E-Shishas. Die rechtliche Situation ist unklar. Greift das Nichtraucherschutzgesetz und/oder das Jugendschutzgesetz? Auch bei Experten sind die Meinungen darüber geteilt. Klar ist nur, dass es einen Unterscheidung gibt zwischen verdampfen und verbrennen und zwischen E-Zigaretten/E-Shishas mit Nikotin-Liqiud und ohne. Was aber wo enthalten ist, geht aus den Deklarationen der Packungen nicht immer eindeutig hervor. Für die Tabakindustrie ist es ein Geschäft der Zukunft. Nach Aussagen des Verbandes der Deutschen Tabakindustrie ist geplant, den Umsatz bei diesen Produkten in den nächsten zehn Jahren auf 30-40 % des Gesamtumsatzes zu steigern. Das Styling der Produkte ist ganz eindeutig auf eine junge bis sehr junge Käuferschicht ausgerichtet. Ob langfristige Schädigungen beim Gebrauch von E-Produkten auftreten ist noch nicht bekannt, kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Wir sehen das Problem aber auch auf einer anderen Ebene. Wurden die E-Zigaretten ursprünglich für Raucher verwendet, die einen Rauchstopp anstreben, wird nun ein Produkt auf den Markt geworfen, dass bei Jugendlichen eine Verhaltensweise antrainiert, die den späteren Umstieg auf Zigaretten wesentlich beeinflussen wird. Für die Tabakindustrie eine klassische Win-Win-Situation. Steigt der Konsument um, hat man einen Raucher gewonnen, bleibt er “nur” bei E-Produkten, wird auch abkassiert.
Noch nie hatten wir einen späteren Einstieg bei jugendlichen Rauchern und noch nie eine so hohe Nichtraucherquote bei den 15-23 jährigen. Diese Erfolge bei der Tabakkonsumkontrolle mit einer Mischung aus Prävention und gesetzlichen Regelungen stehen auf dem Spiel. Wir halten es für erforderlich aufmerksam zu sein und in den Präventionsbemühungen nicht nachzulassen. Weitere Infos zu E-Zigaretten und E-Shishas (nicht nur für Schulen) finden sie hier oder im Downloadbereich-Studien/Fachartikel.FzR_Informationen_fuer_Schulen_E_Zigaretten_und_E_Shishas