Das Landratsamt Bamberg, die Polizeiinspektion Bamberg – Land und die Kommunen des Landkreises Bamberg haben sich zusammen geschlossen, um gemeinsam dem übermäßigen Alkoholkonsum durch Jugendliche und Heranwachsende zu begegnen.
Hierzu wurden bestimmte Grundsätze zur Prävention von Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen zu Festveranstaltungen festgelegt.
Sie erklären, den ihnen möglichen Teil zur Lösung des Problems beizutragen und ihre Verantwortung wahrzunehmen.
Eine HaLT Gemeinde strebt folgende Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs bei öffentlichen Festveranstaltungen Jugendlicher an:
- Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
- Angebot attraktiver alkoholfreier Getränke
- Sicherheit der Gäste
- Übernahme von Verantwortung; Vorbild
- Voraussetzung für die Zulassung einer öffentlichen Festveranstaltung
Unterstützt werden die Kommunen durch die Polizei und durch das HaLT Zentrum am Landratsamt Bamberg durch unterstützende Maßnahmen, Informationen, Schulungen, etc.
Jede Kommune kann HaLT Gemeindewerden und Verantwortung übernehmen, ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss hierzu ist notwendig.
Eine Übersicht der HaLT-Newsletter gibt es hier
Im Folgenden finden Sie alle HaLT Gemeinden im Landkreis Bamberg: