“Alkoholfrei” bedeutet nicht zwangsläufig “ohne Alkohol”. Das gilt nicht nur für Getränke, sondern auch für Süßigkeiten, Essen und Fertigprodukte. Laut Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung muss erst bei mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol eine Kennzeichnung erfolgen. Bei weniger als 0,5 % Alkohol darf das Produkt als „alkoholfrei“ bezeichnet werden. Alkohol findet sich im Übrigen auch in manchen Medikamenten wie z. B. Hustensaft. Gefährlich ist das insbesondere auch für Kinder: weniger wegen der schädigenden Wirkung des Alkohols, als vielmehr wegen der Gewöhnung an den Alkoholgeschmack. Etwas Aufschluss über Alkoholgehalte gibt das sorgfältige Studieren der Zutatenliste; auf Alkohol weisen auch folgende Begriffe hin: Ethylalkohol, Äthylalkohol, Ethanol und Äthanol oder die sogenannten E-Nummern E 334 (Weinsäure), E 1519 (Benzylalkohol / Phenylmethanol). Wer bei Bäcker oder im Restaurant sicher gehen will, fragt am besten nach, ob die Speisen mit Alkohol zubereitet wurden.