JuSchG übersichtlich

Bei unseren Veranstaltungen erleben wir immer wieder, dass doch zum Teil eine größere Unsicherheit darin besteht, was ist Jugendlichen erlaubt und was nicht. Insbesondere gilt es hier zu erwähnen, dass das Jugendschutzgesetz JuSchG zwar den Schutz der Jugendlichen im Blick hat, sich aber an die Erwachsenen richtet. Denn wir sind Vorbild und auch verantwortlich für das Handeln in der Öffentlichkeit. Sei es der Verkauf von alkoholischen Getränken  in der Gastronomie, in Supermärkten, auf Vereinsfesten, oder die Abgabe von Tabakerzeugnissen. Einen guten Überblick gibt das HaLT-Jugendschutzblatt. Dieses ist auch bei uns in der Geschäftsstelle erhältlich. Wer sich intensiver mit dem Jugendschutz beschäftigen möchte – wir bieten auch immer wieder Schulungen an. Bei Interesse bitte bei HaLT-Bamberg melden.

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